Gesetze verstärken Sortenverlust – ganz konkret am Beispiel Lauch
Die Einführung eines Sortenkataloges bei Gemüse in der Schweiz hätte tiefgreifende Folgen auf die Sortenvielfalt.
48 verschiedene Lauchsorten – alte und neue, bekannte und unbekannte – wurden in der Versuchsanlage der Samengärtnerei angebaut und genau dokumentiert: Die wissenschaftliche Erhebung und Auswertung der Daten bedingt genaues Beobachten, zeigt, dass Lauch nicht gleich Lauch ist, variieren die Sorten doch durch Farbe (von gelb über silbern bis dunkles Blaugrün), durch ihre Schafthöhe (von kaum der Rede wert bis mächtige 30 cm), von fast horizontaler Blattstellung (was dem modernen Produzenten gar nicht gefällt) bis zu den spitzzulaufenden senkrechten Blättern der Hybrid-Sorten, von krankheitsanfälligen bis strotzgesunden… Was wir freiwillig testeten? Den Geschmack; ein Abenteuer für sich!
Aber Achtung!
Von 48 Sorten und Akzessionen figurieren nur deren 24 in den Gemeinsamen Sortenkatalogen aller Mitgliedstaaten der EU und Vertragsstaaten des EWR für landwirtschaftliche Pflanzen- und Gemüsearten. 24 Sorten sind in den Gemeinsamen Sortenkatalogen der EU nicht enthalten und dürfen weder in den Ländern der EU noch des EWR verbreitet werden: Das heisst, 24 für die Schweiz wichtige Sorten und Akzessionen wären nach einer Angleichung an das EU-Recht nicht mehr offen zugänglich. Jammerschade und in bezug auf die Erhaltung der Sortenvielfalt kontraproduktiv.
Das Beispiel Lauch lässt sich auf andere Gemüsearten übertragen.


Schlagworte: Bio, Biodiversität, Biologisch, EU, Gemüsesorten, Gentechnik, Lauch, Lauchsorten, Monsanto, Mulits, organic seeds, Saatgutproblematik, Samen, Zollinger

Ist dieser Sortenkatalog ein nächster Schritt, um dem Global-Multi Monsanto Tür und Tor zu öffnen?
Wer die Kontrolle über das Saatgut hat, hat die Weltbevölkerung unter Kontrolle (siehe Kommentar einer Indierin im Film ‘le monde selon Monsanto’; sehr sehenswert!)
Vielen Dank für den Film Tip.
Ist der Sortenkatalog einmal eingeführt, wird die “Inverkehrsbringung” (verschenken, verkaufen, weitergeben) von Saatgut, dass nicht aufgeführt ist, verboten.
Nun müssen aber alle Sorten, die zur Aufnahme in den Sortenkatalog angemeldet werden, sehr aufwändig und teuer auf deren Kompatibilität geprüft werden (dauert ca. 3 Jahre).
Da sich der Aufwand und die Kosten für eine solche Prüfung nur für kommerzielle Sorten lohnen, würden viele unserer Sorten illegal. Ob sie einen kulturellen Wert haben, oder für den Hausgarten besser geeignet als eine Hybrid Sorte sind, hat keinen Einfluss.
Die Massnahmen haben dann tatsächlich zur Folge, dass nur noch sehr finanzkräftige Multis die Kapazitäten haben, ihre Sorte überhaupt anzumelden.