Im Freilichtmuseum Ballenberg pflegen wir unseren Samengarten. Am 26. und 27. September findet dort der jährliche Herbstmarkt statt.
Wir werden mit Tomaten und Samen beim Samengarten einen Stand halten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Im Freilichtmuseum Ballenberg pflegen wir unseren Samengarten. Am 26. und 27. September findet dort der jährliche Herbstmarkt statt.
Wir werden mit Tomaten und Samen beim Samengarten einen Stand halten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

tomARTen - Ein Projekt von Max Bottini in Zusammenarbeit mit dem Naturmuseum Thurgau anlässlich des 200. Geburtstages von Charles Darwin, des 150. Geburtstages seiner Evolutionstheorie und des 150. Geburtstages des Naturmuseums Thurgau. Das Ziel des Projektes tomARTen ist es, den Begriff der «Artenvielfalt» am Beispiel der Tomate sichtbar und sinnlich erlebbar zu machen und damit die Person Charles Darwins, seine Evolutionstheorie und nicht zuletzt das Naturmuseum Thurgau, das seit 150 Jahren die Artenvielfalt des Kantons sammelt und beschreibt, einem breiten Publikum bekannt zu machen.

Gesetze verstärken Sortenverlust – ganz konkret am Beispiel Lauch
Die Einführung eines Sortenkataloges bei Gemüse in der Schweiz hätte tiefgreifende Folgen auf die Sortenvielfalt.
48 verschiedene Lauchsorten – alte und neue, bekannte und unbekannte – wurden in der Versuchsanlage der Samengärtnerei angebaut und genau dokumentiert: Die wissenschaftliche Erhebung und Auswertung der Daten bedingt genaues Beobachten, zeigt, dass Lauch nicht gleich Lauch ist, variieren die Sorten doch durch Farbe (von gelb über silbern bis dunkles Blaugrün), durch ihre Schafthöhe (von kaum der Rede wert bis mächtige 30 cm), von fast horizontaler Blattstellung (was dem modernen Produzenten gar nicht gefällt) bis zu den spitzzulaufenden senkrechten Blättern der Hybrid-Sorten, von krankheitsanfälligen bis strotzgesunden… Was wir freiwillig testeten? Den Geschmack; ein Abenteuer für sich!

Aber Achtung!
Von 48 Sorten und Akzessionen figurieren nur deren 24 in den Gemeinsamen Sortenkatalogen aller Mitgliedstaaten der EU und Vertragsstaaten des EWR für landwirtschaftliche Pflanzen- und Gemüsearten. 24 Sorten sind in den Gemeinsamen Sortenkatalogen der EU nicht enthalten und dürfen weder in den Ländern der EU noch des EWR verbreitet werden: Das heisst, 24 für die Schweiz wichtige Sorten und Akzessionen wären nach einer Angleichung an das EU-Recht nicht mehr offen zugänglich. Jammerschade und in bezug auf die Erhaltung der Sortenvielfalt kontraproduktiv.
Das Beispiel Lauch lässt sich auf andere Gemüsearten übertragen.

